Geschrieben von Jürgen M. gilt das auch für Beamte? Ja, nein, vielleicht ;-)
Die Dienstunfähigkeit eines Beamten der Länder und Kommunen kann, ich denke da sind die Landesbeamtengesetze noch recht einheitlich, nur vom Amtsarzt überprüft werden. Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", ganz frisch letzte Woche in Kraft getreten, hat der Bund den ersten Schritt gemacht, dass zumindest für Bundesbeamte zukünftig auch dieser medizinische Dienst der Krankenkassen tätig werden kann. Offizieller Grund ist eine Überlastung der Amtsärzte. Echter Grund ist m.M.n. ein Misstrauen in deren Arbeit. Da sind aber noch Vereinbarungen zwischen Bund und den Kassen nötig, um das Verfahren (und natürlich die Kosten) zu regeln. Irgendwann wird das dann wohl auch auf die anderen Beamten ausgedehnt, könnte ich mir vorstellen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |