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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAnonymer Aufruf zum illegalen Streik bei der Berliner Feuerwehr15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP810404
Datum26.07.2015 15:10      MSG-Nr: [ 810404 ]6339 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M. gilt das auch für Beamte?Ja, nein, vielleicht ;-)
Die Dienstunfähigkeit eines Beamten der Länder und Kommunen kann, ich denke da sind die Landesbeamtengesetze noch recht einheitlich, nur vom Amtsarzt überprüft werden. Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", ganz frisch letzte Woche in Kraft getreten, hat der Bund den ersten Schritt gemacht, dass zumindest für Bundesbeamte zukünftig auch dieser medizinische Dienst der Krankenkassen tätig werden kann. Offizieller Grund ist eine Überlastung der Amtsärzte. Echter Grund ist m.M.n. ein Misstrauen in deren Arbeit. Da sind aber noch Vereinbarungen zwischen Bund und den Kassen nötig, um das Verfahren (und natürlich die Kosten) zu regeln. Irgendwann wird das dann wohl auch auf die anderen Beamten ausgedehnt, könnte ich mir vorstellen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 25.07.2015 11:58 gesperrt
 25.07.2015 12:05 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 25.07.2015 12:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.07.2015 12:49 Dani7el 7H., Schriesheim
 25.07.2015 14:20 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 25.07.2015 14:48 Albr7ech7t K7., Ostfildern
 26.07.2015 09:04 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 26.07.2015 13:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 26.07.2015 15:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.07.2015 09:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.07.2015 20:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.07.2015 12:44 = an7ony7m =7 a7., 3
 27.07.2015 09:52 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 28.07.2015 08:54 Tim 7K., Berlin

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