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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ4 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg810800
Datum06.08.2015 10:23      MSG-Nr: [ 810800 ]3981 x gelesen

Hallo Forum,

weiß jemand wie ZSW, FTZ etc. steuerrechtlich zu bewerten sind?
Sind die erbrachten Leistungen (Prüfung PA, Prüfung Schlauch, etc.) umsatzsteuerpflichtig?

Prinzipiell arbeiten hier viele "Anbieter" ja offiziell als nicht gewinnbringend und fakturieren somit ohne Ust..
Die eine oder andere Feuerwehr teilfinanziert ja mit diesem Dienstleistungsangebot aber auch Ihre hauptamtlichen Kräfte, was der Kommune wiederum Einsparungen bei den Personalkosten einbringt.

Kennt sich damit jemand genauer aus?

Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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 06.08.2015 10:23 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 06.08.2015 11:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.08.2015 08:19 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 07.08.2015 08:56 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus

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