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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umsatzsteuerpflicht ZSW/FTZ | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 810800 | ||
Datum | 06.08.2015 10:23 MSG-Nr: [ 810800 ] | 4024 x gelesen | ||
Hallo Forum, weiß jemand wie ZSW, FTZ etc. steuerrechtlich zu bewerten sind? Sind die erbrachten Leistungen (Prüfung PA, Prüfung Schlauch, etc.) umsatzsteuerpflichtig? Prinzipiell arbeiten hier viele "Anbieter" ja offiziell als nicht gewinnbringend und fakturieren somit ohne Ust.. Die eine oder andere Feuerwehr teilfinanziert ja mit diesem Dienstleistungsangebot aber auch Ihre hauptamtlichen Kräfte, was der Kommune wiederum Einsparungen bei den Personalkosten einbringt. Kennt sich damit jemand genauer aus? Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | ||||
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