Guten Tag,
im Beamtenrecht besteht ja die Möglichkeit, dass gewisse Zeiten vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis anerkennt werden können und damit das Diensteintrittsalter fiktiv vorverlegt wird.
Bisher weiß ich nur, dass Zeiten aus dem Wehr- bzw. Zivildienst anerkannt werden.
Wie sieht es aber aus, wenn ich vor Eintritt in das Beamtenverhältnis mehrere Jahre bei einer Werkfeuerwehr beschäftigt war und dort Angestellter im öffentlichen Dienst war?
Sieht diese Anerkennung nur vor, dass die Rentenansprüche steigen, oder werde ich dann bei Einstellung auch direkt in eine höhere Dienstaltersstufe eingruppiert?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus :-)
Herzlichen Dank!
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