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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8P., Senzig / Brandenburg | 811059 | ||
Datum | 11.08.2015 13:31 MSG-Nr: [ 811059 ] | 9068 x gelesen | ||
Hallo, rein aus Interesse wollte ich mal fragen was es für Konsequenzen geben kann wenn der Einsatzleiter es im Einsatz (Gebäudebrand, keine Menschen in Gefahr) zu lässt minderjährige Kameraden ohne Truppmann- und Atemschutzausbildung die aber im Besitz einer gültigen G 26.2 Untersuchung sind mit Vollmaske sowie einem Filter vorgehen zu lassen. Meiner Meinung nach ist das ja nicht ganz rechtens/legal da die betroffenen Kameraden wie gesagt noch nicht volljährig sind bzw. volljährig aber die entsprechenden Lehrgänge nicht absolviert haben (der volljährige hat wenigstens den Truppmann Teil 1 Lehrgang). Btw. sollte ich die Stadtwehrführung davon in Kenntnis setzen? MkG Thomas | ||||
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