Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Lehrgang AEP an der LFKS RP | 5 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811204 |
Datum | 14.08.2015 09:30 MSG-Nr: [ 811204 ] | 4135 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Bis 2013 war der Lehrgang zum Alarm- und Einsatzplanbearbeiter an der LFKS dreitägig mit 20 Unterrichtseinheiten. Trotz der bekannten allgemeinen LFKS-Entwicklungen ist dieser Lehrgang ausgedehnt worden, auf fünf Tage (35 Unterrichtseinheiten). Aus den Lehrgangsbeschreibungen der LFKS geht keine thematische Veränderung hervor (alt vs. aktuell). Wenn jemand, der den alten Lehrgang absolviert hat, nun erneut hingeht, kann der eher eine Auffrischung oder eine tatsächliche Erweiterung der Kenntnisse erwarten (z.B. im Bereich AAO, der in der alten Form gar keine Rolle spielte)? Kann zufällig jemand einen Vergleich ziehen, oder mir mal einen "Stundenplan" der Fünf-Tages-Variante zukommen lassen?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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