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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811216 | ||
Datum | 14.08.2015 15:23 MSG-Nr: [ 811216 ] | 21315 x gelesen | ||
Hallo, wir werden wegen jeder kleinen Ölspur zum Binden alarmiert. Es ist unerheblich um welche Straße es sich handelt (bei uns: Gemeindestraße, Kreisstraße, Staatsstraße). M.E. ist jedoch für die Ölspurbeseitigung der Straßenbaulastträger zuständig. Die Feuerwehr ist nur bei "Gefahr im Verzug" einzusetzen. Das "Gefahr im Verzug" wird nun anscheinend für alle Ölspuren pauschal angenommen. Weil die Feuerwehrleute machen das ja alles so schön ohne Bezahlung. Das Personal von Straßenmeistereien u.ä. muss bezahlt werden. Besonders am Wochenende/Abends will man diese Leute nicht aus der Bereitschaftszeit holen. Wenn man über die ILS die zuständigen Stellen anfordert kommen diese dann auch irgendwann (Zeit: mind. 1 h; eher länger). Sie bringen Ölspurschilder und max. eine Kehrmaschine mit (keine Nasssaugkehrmaschine). Ölbinder und Besen scheinen Fremdwörter zu sein. Wann handelt es sich um einen Einsatz für die Feuerwehr und nicht Straßenmeisterei? Gibt es die Möglichkeit die Straße zu sperren wenn der Straßenbaulastträger nicht zeitnah eintrifft (ggf. nach Beseitigung der größten Gefahr)? Dies ist sehr viel weniger personalintensiv als Stiefelballett. In den benachbarten Bundesländern Thüringen & Hessen wird eine Ölspur i.d.R. von Fachfirmen beseitigt. Gibt es sowas auch in Bayern? MkG Michael | ||||
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