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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlagen Ausschreibung veröffentlichen | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 811806 | ||
Datum | 01.09.2015 13:14 MSG-Nr: [ 811806 ] | 7514 x gelesen | ||
Hallo liebe Foren Gemeinde, ich habe eine Frage an die wirklichen Ausschreibung Spezialisten. Wenn eine Stadt etwas ausschreibt wird immer nur eine Information darüber veröffentlicht. Die Unterlagen müssen dann extra bei der Vergabestelle angefordert werden. Die eine Kommune versendet es per Post, die nächste schickt ein Link zu einem verschlüsselten ZIP Archiv und noch eine stellt Sie einfach online. Das letztere Verfahren empfinde ich als sehr angenehm, da ich dort schnell auf einen Blick feststellen kann ob ich mich beteiligen möchte oder nicht. Gibt es gründe für eine beschränkte Weitergabe der Unterlagen? Jeder Bürger kann im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sowieso einen Blick in die Unterlagen werfen. Ich hoffe, dass Ihr Experten Licht ins Dunkel werfen könnt | ||||
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