Hallo Sebastian,
die ausschreibende Stelle hat durchaus ein Interesse daran zu wissen, wer die Unterlagen erhält. Daher stellen die meisten die Daten nicht einfach frei zum Download bereit. Beispielsweise zur Beantwortung von Bieteranfragen ist es durchaus nützlich die bisherigen Verfahrensbeteiligten zu kennen. Je nach Einschätzung von Frage und Antwort ist die ausschreibende Stelle nämlich in der Pflicht die Informationen allen potentiellen Bietern zu übermitteln. Außerdem ist auch für die Ausschreibe interessant zu wissen, wie die Relation von Anfragen und eingegangene Angeboten ist.
Auch aus Datenschutzgründen kann es teilweise sinnvoll sein, die Daten nicht einfach frei ins Netz zu stellen. Das Vergaberecht deckt ja alle öffentlichen Gebiete ab und nicht nur die Feuerwehr.
Ab nächsten April wird sich das Recht allerdings ändern und die E-Vergabe zwingend eingeführt. Die bedeutet aber auch nicht, dass die Daten alle frei im WWW zugänglich sind.
Viele Grüße
Björn Matheis
Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !
alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !
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