Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Neustrukturierte Notrufabfrage | 113 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 813163 |
Datum | 14.10.2015 23:48 MSG-Nr: [ 813163 ] | 29587 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Andreas L.Jau und FWler genügt die RS Ausbildung und sie sitzen an der 112 mit wieviel RD Erfahrung?
Na, wer hat denn damit angefangen? ;-)
Zumindest muss in Hessen mittlerweile auch der RS ein Jahr Berufsferfahrung nachweisen wenn er in die Lst will.
Ich denke, dass eine verpflichtende standardisierte Notrufabfrage, die am Ende zu einem festgelegten Stichwort mit einem festgelegten Kräfteansatz (was ja eigentlich bei einer AAO obligat sein sollte) führt, bei einigen Disponenten gar nicht schlecht wäre. Was da teilweise aus dem Bauchgefühl oder Eigendynamik entsteht, oh Mann...
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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Geändert von Daniel H. [14.10.15 23:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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