Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beiträge |
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 813677 |
Datum | 03.11.2015 09:27 MSG-Nr: [ 813677 ] | 10140 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo Forum,
Ist eine in die Einsatzjacke integrierte Rettungsschlaufe nach EN 1498 A, wie z.B. diese hier: "Rettungsschlaufe Integral" und der dazugehörige Karabiner als "PSA gegen Absturz" anzusehen und somit jährlich von einem Sachkundigen (BGG906) zu prüfen?
Wenn ja:
Wo finde ich die entsprechende Grundlage?
Vergebt ihr entsprechende Prüfungen extern, oder bildet ihr eigene Sachkundige aus?
Wenn nein:
Wie begründet ihr das?
Welche Prüfungen sind durchzuführen?
Wer prüft?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Jens Hogeback
---
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass ich hier ausschließlich meine private Meinung darlege. Sollte irgendjemand Fragen zu meinen Ausführungen haben oder Beschwerden über meine Aussagen anbringen wollen, möge er sich direkt an mich wenden. Es fällt im allgemeinen schwer sich 6 Monate später, nach durchlaufen des Beschwerde-Dienstweges, an Einzelheiten zu erinnern.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.11.2015 09:27 |
|
Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 03.11.2015 10:05 |
|
., Herten |
| 03.11.2015 10:33 |
|
Björ7n S7., Clausthal-Zellerfeld |
| 03.11.2015 12:35 |
|
., Herten | |