Pressemitteilung
Das OLG Koblenz hat die Mitveranstalterin einer Hochzeitsfeier wegen eines durch sogenannte Himmelslaternen verursachten Feuers zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, auch wenn die Verwendung von Himmelslaternen damals in Rheinland-Pfalz noch nicht verboten und die Kausalität nicht eindeutig zu beweisen war.
Sind die Dinger eigentlich mittlerweile flächendeckend verboten worden?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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