Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Gefährdungsbeurteilung PA+PSA | 5 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern | 813993 |
Datum | 12.11.2015 12:06 MSG-Nr: [ 813993 ] | 4022 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Unfallkasse
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Sorry da habe ich mich auf die schnelle, etwas ungenau ausgedrückt :-).
Mit der Veränderung meine ich eben z.B. Holster von Pax an ein Dräger PA, oder eine Helmlampe von UK an einen Helm egal wie der Hersteller heißt.
Ich muss nämlich gestehen dass ich, als ich z.B. meine Helmlampe montiert (trage einen guten alten Knitterfreien aus Alu) habe, mich nicht damit befasst habe ob diese Komination geprüft bzw. zugelassen ist.
Ich habe im Internet schon versucht, einen Vordruck von vfdb o.ä. zu finden, was mir bis jetzt misslungen ist.
Gruß Michael
Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!
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