Hallo Oliver!
Das ist aber sehr merkwürdig, dass ihr das in der Feuerwehr-Satzung nicht geregelt habt.
Regelung bei uns:
"Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt unter Überreichung der Satzung und durch Handschlag."
Wenn Ihr das ähnlich handhabt, dann entsteht die Mitgliedschaft auch erst exakt nach dieser Maßnahme. Wenn ihr die vor die Wahlen legt, dann dürfen die neuen Mitglieder auch mit wählen.
Aber grundsätzlich muss da was in der Satzung stehen, weil sonst ist hier eine Regelungs-Lücke.
Gruß Oliver!
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