alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlrecht nach Übertritt aus der JF6 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen816099
Datum14.01.2016 11:17      MSG-Nr: [ 816099 ]2683 x gelesen

Hallo Oliver!

Das ist aber sehr merkwürdig, dass ihr das in der Feuerwehr-Satzung nicht geregelt habt.

Regelung bei uns:

"Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt unter Überreichung der Satzung und durch Handschlag."

Wenn Ihr das ähnlich handhabt, dann entsteht die Mitgliedschaft auch erst exakt nach dieser Maßnahme. Wenn ihr die vor die Wahlen legt, dann dürfen die neuen Mitglieder auch mit wählen.

Aber grundsätzlich muss da was in der Satzung stehen, weil sonst ist hier eine Regelungs-Lücke.

Gruß Oliver!

<< Melden macht frei und belastet andere! >>

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.01.2016 10:55 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:17 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 11:30 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:37 Kars7ten7 W.7, Heikendorf  
 14.01.2016 12:06 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 12:14 Oliv7er 7N., Wasbek

2.112


Wahlrecht nach Übertritt aus der JF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt