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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlrecht nach Übertritt aus der JF6 Beiträge
AutorOliv8er 8N., Wasbek / Schleswig-Holstein816100
Datum14.01.2016 11:30      MSG-Nr: [ 816100 ]2524 x gelesen

(6) Die Bewerberinnen und die Bewerber haben vor der vorläufigen Aufnahme zu erklären, dass sie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen freiwillig übernehmen und gewillt sind, alle Aufgaben nach besten Kräften zu erfüllen. Sie werden durch Handschlag und Unterschriftsleistung auf die Satzung verpflichtet.

So aus der Satzung.
Also wenn das so ist, dass es an der Form und Position der Tagesordnung liegt, dann ist das meiner Meinung nach echt schwammig geregelt.
Dann wäre es ja quasi mit aktiven Mitgliedern, welche in die Ehrenabteilung überstellt werden ebenso. Die dürfen dann noch mitwählen, obwohl sie an dem Abend NACH der Wahl in die Ehrenabteilung überstellt werden (auf Antrag z.B.).

Sinnvoll erscheint mir das nun alles nicht sonderlich.

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 14.01.2016 10:55 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:17 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 11:30 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:37 Kars7ten7 W.7, Heikendorf  
 14.01.2016 12:06 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 12:14 Oliv7er 7N., Wasbek

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