(6) Die Bewerberinnen und die Bewerber haben vor der vorläufigen Aufnahme zu erklären, dass sie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen freiwillig übernehmen und gewillt sind, alle Aufgaben nach besten Kräften zu erfüllen. Sie werden durch Handschlag und Unterschriftsleistung auf die Satzung verpflichtet.
So aus der Satzung.
Also wenn das so ist, dass es an der Form und Position der Tagesordnung liegt, dann ist das meiner Meinung nach echt schwammig geregelt.
Dann wäre es ja quasi mit aktiven Mitgliedern, welche in die Ehrenabteilung überstellt werden ebenso. Die dürfen dann noch mitwählen, obwohl sie an dem Abend NACH der Wahl in die Ehrenabteilung überstellt werden (auf Antrag z.B.).
Sinnvoll erscheint mir das nun alles nicht sonderlich.
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