Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz | 33 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816170 |
Datum | 15.01.2016 15:34 MSG-Nr: [ 816170 ] | 17007 x gelesen |
Infos: | 15.01.16 'Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht' von Nils S. 15.01.16 STVO - § 38: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 15.01.16 Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz auch im Privatwagen
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Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz auch im Privatwagen
Kreisbrandmeisterinnen und -brandmeister dürfen künftig mit Blaulicht zum Einsatz fahren auch mit ihren Privatfahrzeugen. Wir machen mit dieser Entscheidung den Weg für rasche Hilfe durch diese Führungskräfte in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu können. Die Landesregierung hat jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen, dass ein eng begrenzter Kreis ehrenamtlicher Führungskräfte die Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen nutzen darf, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth. ....
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hm - ich kenne Leute (auch in Führungspositionen und teilweise mit höherer FW-Qualifikationen aus BaWü) die sind der Meinung das es für Kreisbrandmeister teilweise schwierig sein wird eine SoSi-Fahrt zu rechtfertigen.
deren Begründung:
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. ...
die fragen sich ob für ein Kreisbrandmeister überhaupt höchste Eile geboten ist wenn er von weiters her zu einer Einsatzstelle fährt wo die örtliche Feuerwehr schon im Einsatz ist und deren Führungskräfte schon entsprechend eine Führungsstruktur aufgebaut haben.
Ich denke das in Hessen da die Rechtslage ähnlich wie in BaWü ist.
- Wie "dringend" notwenig ist da dann die schnelle Anwesenheit eines Kreisbrandmeisters?
- Ist da eine SoSi-Fahrt dann gerechtfertigt?
Welche "zwingende" Funktion hat in Hessen ein KBM an der Einsatzstelle?
Gibt es da Gründe warum ein KBM mit "höchster Eile" zum Einsatz fahren muss?
Mir ist klar das dieses Thema ein Minenfeld ist. Da spielen dann u.A. auch persönliche Empfindungen mit rein.
Aber wenns kracht hat ein Richter viel Zeit die Rechtslage zu klären und zu prüfen ob in dem konkreten Fall dann für den KBM "höchste Eile geboten war".
Wie z.B. die SoSi-Fahrt des MTWs der eine halbe Stunde nach der Alarmierung verunglückt. Da kann auch die Frage aufkommen ob mit diesem Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt "höchste EIle geboten" war.
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MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 15.01.2016 15:34 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 15.01.2016 15:52 |
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Jan 7R., Hahnheim |
| 15.01.2016 16:09 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 15.01.2016 16:21 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 15.01.2016 21:20 |
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., Stuttgart |
| 15.01.2016 21:31 |
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Stef7an 7F., Butzbach |
| 15.01.2016 21:40 |
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., Stuttgart | |