News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | eCall | 66 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816218 | ||
Datum | 16.01.2016 15:53 MSG-Nr: [ 816218 ] | 11319 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, hier reagiert der Gesetzgeber aber recht schnell :-) wobei dieser Punkt sicherlich in Zukunft juristisch spannend werden kann. Diese Einsatzkosten dürften dann von keiner KFZ-Versicherung gedeckt werden. Da darf dann der Halter bezahlen. Wenn man da die Kostensätze anschaut wird es dem einen oder anderen die Kinnlade runterklappen. ich rechne mit einem Anstieg solcher Fehlalarmierungen und damit auch mit Rechnungen die die Kommunen den Verusacher stellen. Das wird dann sicherlich die Verwaltungsgericht vermehrt beschäftigen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|