Geschrieben von Thomas M. Da die wenigsten Arbeitnehmer in einem e.v. arbeiten besteht zudem ihre Arbeitsziel darin einen finanziellen Gewinn für ihre Firma zu erwirtschaften, ein Aspekt der meines Wissens komplett ignoriert wird. Das neue BHKG bei euch in NRW enthält jetzt m.W. erstmals eine Ermächtigungsgrundlage für Kommunen, mehr als den reinen Lohnausfall zu zahlen. § 21 Abs. 1: Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet, für den Zeitraum der auf Anforderung der Gemeinde hin gemäß § 20 Absatz 1 erfolgten Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Gemeinden können den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch Satzung eine Zulage gewähren. Gespannt bin ich, wann und wo die ersten entsprechenden Satzungen auftauchen, und in welcher Höhe die Zulagen liegen werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [21.01.16 15:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |