hallo,
ne Frage an die juristisch einschlägig gebildeten Forumsuser:
greift hier der § 305a: Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel des Strafgesetzbuches?
(1) Wer rechtswidrig
1. ....
2. ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder
3. ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es geht um das hier:
Ein Dienstfahrzeug der Offenburger Feuerwehr wurde in der Nacht auf Montag von einem unbekannten Täter beschädigt.
Es wurde von dem Unbekannten zwischen Sonntagabend 20 Uhr und Montagmorgen 8.30 Uhr die Seitenscheibe der Fahrertür eingeschlagen.
vollständige Meldung mit grösserem Bild
|
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|