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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKdoW beschädigt -> Strafgesetzbuch § 305a: Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ?4 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816455
Datum25.01.2016 17:06      MSG-Nr: [ 816455 ]5470 x gelesen
Infos:
  • 25.01.16 Offenburg: Unbekannter beschädigt Einsatzfahrzeug, Polizei sucht Zeugen

  • hallo,

    ne Frage an die juristisch einschlägig gebildeten Forumsuser:

    greift hier der § 305a: Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel des Strafgesetzbuches?

    (1) Wer rechtswidrig

    1. ....

    2. ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder

    3. ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.



    Es geht um das hier:

    Ein Dienstfahrzeug der Offenburger Feuerwehr wurde in der Nacht auf Montag von einem unbekannten Täter beschädigt.

    Es wurde von dem Unbekannten zwischen Sonntagabend 20 Uhr und Montagmorgen 8.30 Uhr die Seitenscheibe der Fahrertür eingeschlagen.



    vollständige Meldung mit grösserem Bild


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     25.01.2016 17:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.01.2016 17:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.01.2016 17:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.01.2016 20:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     25.01.2016 21:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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