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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 817027 | ||
Datum | 09.02.2016 21:24 MSG-Nr: [ 817027 ] | 5577 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias M. B. Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen! Es soll schon Hochzeiten gegeben haben, da saß die Braut dann alleine da :-)) Geschrieben von Matthias M. B. Krank zu Hause? Krank ist nicht einsatzfähig, da darf man nicht ;-)) Geschrieben von Matthias M. B. Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt? Wenn der Melder da geht schön. Übrigens die größte Entfernung bei der mal ein FME bei mir ausgelöst hat, wäre etwa 400 km. Ich bin da nicht hingefahren Ansonsten bezeichnet man deine Art zu posten in anderen Foren als trollen Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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