Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 817030 |
Datum | 09.02.2016 21:51 MSG-Nr: [ 817030 ] | 5561 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Martin,
Geschrieben von Matthias M. B.Schöne, theoretisch abgeleitete Meinung. Dann sitzen wir ja alle am Schleudersitz in unserer FF. Als ich in Urlaub in Italien war 2015 bekam ich eine Alarm SMS. Ich hatte mich erdreistet in Urlaub zu gehen und bin meiner Pflicht nicht nachgekommen. Ebenso vor einigen Wochen beim Skifahren in Österreich. Ich zitter schon.......! In meiner Aktiven, Zeit war in der örtlichen FW- Satzung festgelegt, dass man sich bei geplanter Abwesenheit ab 3 Tage beim Kdt. abzumelden sollte! Halte ich gerade in der Urlaubszeit für Sinnvoll um einen Überblick über die Personalverfügbarkeit zu haben.
Während Deiner Hochzeit nicht ausgerückt? Rausgeworfen! Da ist man wohl entschuldigt!
Krank zu Hause? Raus! Da steht die UVV davor, da wir nur Einsatzfähig Ausrücken dürfen.
Beim Einkaufen in der nächsten Großstadt? 35km Anfahrt halte ich nicht unbedingt für sinnvoll. Habe das aber damals auch 1 oder 2mal gemacht, von meiner Arbeitsstätte und Nachalarmierung.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |