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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 817195 | ||
Datum | 14.02.2016 09:57 MSG-Nr: [ 817195 ] | 7944 x gelesen | ||
Wie der Ausschluss aus der Feuerwehr praktiziert wird steht mit Sicherheit in Eurer Satzung drin. Einfach nochmal nachlesen... Und gleich vorneweg....Hetzerei und ähnliches sollte man nicht auf dieser Plattform starten. Des Weiteren war so etwas schon öfters Thema hier. Einfach mal die Suchfunktion nutzen. MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | ||||
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