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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818283 | ||
Datum | 15.03.2016 20:35 MSG-Nr: [ 818283 ] | 21430 x gelesen | ||
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Geschrieben von SWR Das endgültige Urteil bringe auch für andere Feuerwehrmänner und Rettungskräfte die nötige Rechtssicherheit, sagte der Anwalt des Mannes nach der Urteilsverkündung.Nein, das bringt es nicht. Aber es kann (und m.E. wird) von dem ein oder anderen als Freifahrtschein verstanden werden. Wenn das "dringend" im § 35 StVO so lasch ausgelegt (oder gar nicht bewertet?) wird, kann mans auch streichen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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