Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutz-Kommandogerät ? | 15 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819015 |
Datum | 03.04.2016 10:24 MSG-Nr: [ 819015 ] | 4632 x gelesen |
Infos: | 02.04.16 Verkaufsanzeige "Atemschutz-Kommandogerät"
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Jürgen M. wenn ja - für welche Zwecke? Für alle Zwecke, bei denen der Luftvorrat der "echten" PA mit hoher Sicherheit nicht benötigt wird, z.B. Erkundung, Dekontamination, Nachlöscharbeiten.
Im gfd-Katalog findest du aktuelle Geräte von Dräger und Auer. Mit Zulassungen. Wer jetzt aber schon an der Zulässigkeit (oder einfach der unheldenhaften Größe) verzweifelt, für den bietet sich noch ein Punkt zum Diskutieren an: "Durch das Einsatzgewicht von unter 5 kg in Verbindung mit Druckluftflasche CFK 2 l/300 bar wird vom Träger kein Tauglichkeitsnachweis nach G26.3 gefordert."
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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