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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819063 | ||
Datum | 04.04.2016 17:24 MSG-Nr: [ 819063 ] | 3766 x gelesen | ||
Guten Tag zum Thema auch: -< FW-Magazin: " Fotografieren im Feuerwehr-Einsatz Was jeder wissen sollte " Interessant der Absatz: Im Übrigen ist zu beachten, dass Feuerwehrangehörige nicht nur im Einsatz als Personen der Zeitgeschichte anzusehen sind. Immer wenn Kameraden in Einsatzbekleidung, Uniform oder auch nur Dienstpullover/-T-Shirt auftreten, sind sie öffentliche Personen von allgemeinem Interesse. Damit ist es erlaubt, sie in praktisch jeder Situation zu fotografieren oder zu filmen und diese Bilder dann auch zu veröffentlichen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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