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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 819102 | ||
Datum | 05.04.2016 14:02 MSG-Nr: [ 819102 ] | 18620 x gelesen | ||
Ich diesem Bericht war die Feuerwehr zu einen Lagerfeuer gerufen worden. Unter welchen Voraussetzungen darf/muss die Feuerwehr hier tätig werden. Unabhängig von diesem Fall. Wenn... - Eine Genehmigung ist soweit ich weiss bei UNS nicht notwendig. (Regional unterschiedlich) - Das Holz ist unbehandelt und dafür geeignet. - Das Feuer ist ausreichend (> 5m) vom Gebäude entfernt. - Eine sonstige Gefährdung (Ausbreitung) ist nicht gegeben. - Das Feuer wird beaufsichtigt. - Eine Gefährdung durch Rauch ist nicht gegeben. Habe ich doch eigentlich kein Recht das Feuer aus zu machen? Im Regelfall ist die Pol. vorort und nimmt mir die Entscheidung ab. | ||||
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