Ich benötige Informationen zur Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Gefahr von Metallbränden für einen Schlossereibetrieb. Es handelt sich dabei um eine Stahlbauabteilung eines Nutzgeräte-/Nutzfahrzeug-Vermieters mit ca. 5 Mitarbeitern. Verarbeitet werden Stahl, Blech und Aluminium mit den bekannten Schweißverfahren (MIG, MAG, WIG) und Arbeiten mit Trennschleifern oder Brennschneidgerät. Drehbänke, Bohrmaschinen sowie andere Geräte zur Zerspanung und Oberflächenbehandlung sind in einem anderen Gebäudeteil untergebracht und stehen nicht zur Betrachtung.
Meine Frage: Ab wann (Menge, Werkstoff) sollten Löschmittel für die Klasse D (Metallbrandpulver) vorgehalten werden?
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |