Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 819214 |
Datum | 08.04.2016 11:15 MSG-Nr: [ 819214 ] | 11307 x gelesen |
Niedersachsen
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Einsatzleiter
Geschrieben von Sebastian W.Stimmt, aber unsere Zuständigkeit hängt doch einzig an der Frage: Ist es ein Brand oder ist es keiner? Nach allg. Definition muss das Feuer ungewollt entstanden sein oder seinen Bestimmungsort verlassen haben, sich also unerwünscht ausgebreitet haben. Ist das nicht der Fall, kann es so viel rauchen und stinken wie es möchte, es ist kein Brand sondern eben nur ein Feuer. Und für Feuer ohne Brand sind wir nicht zuständig.
Nöö, denn nach der ersten folgt noch immer die zweite Frage: Liegt eine Gefahr (vgl. Nds. SOG §2) vor oder nicht? Drittens könnte man sich auch noch fragen, ob Dritte in Ihren Rechten beeinträchtigt werden. Weil ein gewollter Brand der seinen Bestimmungsort nicht verlässt, diese Kriterien werden auch erfüllt, wenn jemand seine Scheune warm saniert.
Geschrieben von Sebastian W.Und auch wenn das Feuer nun raucht und stinkt, die Nachbarn belästigt, den Verkehr behindert, nicht schön anzuschauen ist, auf sperrmüllbasis entzündet wurde oder sonst irgendwie nicht okay ist, wird es dadurch nicht zum Brand und wir auch dadurch nicht zuständig! Allerdings kann dann die Polizei auf Grund zumindest ihrer Eilzuständigkeit für beinahe alles Ungemach dieser Welt entscheiden, dass das Feuer trotzdem aus muss.
Ganz ehrlich - wenn Du bei einem Stapel in der thermischen Entsorgung befindlicher Autoreifen erst mal auf eine Entscheidung der Polizei wartest um tätig zu werden, solltest Du eventuell Führungsaufgaben bei der Feuerwehr nicht wahrnehmen.
Geschrieben von Sebastian W.Ich persönliche lasse auch jedes Lagerfeuer brennen und verweise bei Nichtgefallen des Meldenden auf die Polizei. Was soll ich mich denn mit irgendwelchen party people um ihr Feuer zanken, PAs leeren und ne Stunde Lebenszeit opfern, nur weil ein paar Nachbarn nicht vernünftig miteinander reden können? Nö... echt net. Falls die Polizei das Löschen wünscht, haben wir die Arbeit noch früh genug.
Hmm, also Deine Feuerwehr wird zu einer Rauchentwicklung alarmiert. Normale AAO für solche Ereignisse, Trupps legen während der Fahrt Masken an, EL erkundet, vielleicht wird auch schon Wasserversorgung aufgebaut - eben das ganze Programm. Vor Ort stellt man nun fest, dass jemand im Garten was verbrennt - in der Größenordnung wie in Nienburg - keine Feuerschale, Grill oder Feuerkorb. Laut Deiner Aussagen nichts für euch zu tun. Verweis an die Polizei - bei uns ist es eher nicht die Regel, dass die unbedingt zeitgleich da ist. Also erst mal wieder alles einpacken und Abmarsch oder Alternativ auf die warten. Auf der Wache neu bestücken.
Inzwischen hat die Polizei den Einsatzort erreicht. Feuer soll ausgemacht werden. Wieder hin, alles von vorne - sicherlich mit kürzerer Erkundung. Wo genau hast Du da jetzt Deine wertvolle Lebenszeit gespart?
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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