Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bild-Leserreporter: Diese Rostkiste ist ein Löschfahrzeug | 30 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819899 |
Datum | 04.05.2016 13:13 MSG-Nr: [ 819899 ] | 6572 x gelesen |
Infos: | 02.05.16 Google-Maps: Ellrich 02.05.16 Google-Maps: Rothesütte 02.05.16 Bild-Leserreporter: Diese Rostkiste ist ein Löschfahrzeug
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Gilt die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung nicht mehr?
Geschrieben von Johannes K. Die Vorgabe bezieht sich übrigens nur auf das Material. Eine Mindestvorgabe für Einsatzkräfte gibt es nicht.
§ 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO Die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt sich aus der fahrzeug- und gerätebezogenen Mannschaftsstärke, die nach der Einstufung in die Risikoklassen zu ermitteln ist. Die Erfüllung der Führungs-, Einsatz- und Wartungsaufgaben muss durch geeignetes Personal sichergestellt sein. Es ist eine angemessene, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Personalreserve zu bilden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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