Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820528 |
Datum | 31.05.2016 15:09 MSG-Nr: [ 820528 ] | 2647 x gelesen |
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Ulf M.Gegen den Bußgeldbescheid (Verwaltungsakt) kann der MA nunmehr Einspruch erheben
Der Form halber:
Ein Bußgeldbescheid ist kein Verwaltungsakt i.S.d. §35 VwVfG, weil (u.A.) die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §2 Abs. 2 Nr. 2 von der Anwendung des VwVfG ausgenommen ist.
Wenn es ein Verwaltungsakt (gem. VwVfG) wäre, würde das Rechtsmittel dagegen ja auch der Widerspruch sein und vor würde allem das ggf. anschließende Verfahren am Verwaltungsgericht geführt werden ;-)
Geschrieben von Ulf M.Sollte der Landkreis also den Verstoß eher in diesem Bereich gesehen haben, so wird die Einleitung eher gem. §49 Abs.4 Nr. 2 iVm §35 erfolgt sein.
Verfolgt man die Berichterstattung über entsprechende gerichtliche Entscheidungen kommt man aber leider zu dem Eindruck, dass diese Feinheiten nicht beachtet werden. Vielmehr wird bei Überschreitung von Absatz 8 die Rechtfertigung durch Absastz 1 gleich ganz in Frage gestellt und der ursprüngliche Tatbestand vorgeworfen, mit entsprechend weitreichenden Folgen für den Betroffenen :-/
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| 30.05.2016 22:04 |
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Jan 7O., Trennewurth |
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Sven7 K.7, Vogtland |
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