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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt?? | 38 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 820531 | ||
Datum | 31.05.2016 15:34 MSG-Nr: [ 820531 ] | 3335 x gelesen | ||
Passt hier gut hinein, deshalb habe ich den alten Thread mal wieder ausgegraben. Ostsee-Zeitung über "Raser mit Blaulicht!?" Leider ist nicht der ganze Artikel wiedergegeben, der heute in der (analogen) Zeitung gestanden hat, die unterschiedlichen, in Urteilen festgelegten Grenzen im Land (letzter Satz) sind aber schon interessant. Maschinisten müssen ab sofort gut kopfrechnen können oder ihren Tacho mit umgerechneten Höchstgeschwindigkeiten bekleben. Außerdem müssen sie immer wissen, in welchem Amts-/Landgerichtsbezirk sie sich gerade befinden, um dortiges Richterrecht auch einzuhalten. :/ | ||||
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