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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821130
Datum20.06.2016 16:16      MSG-Nr: [ 821130 ]18549 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Geschrieben von Ulf M.Die Frage, dass die Flaggen "sicher angebracht" sein muessen ist ja wohl nicht ernsthaft eine Diskussion wert?
    Sicher?
    Wenn ich sehe, wie oft die Teile mangels geeigneter Halterungen an Spiegeln und anderen hervorstehenden Bauteilen mittels Kabelbindern, Klebeband und Mullbinden befestigt werden ...

    Wer ein bißchen physiklisch fit ist, kann ja mal die Kräfte ausrechnen, die auf so eine Flagge wirken.
    Tipp: Fläche x aerodynamischer Beiwert 0,4 x Winddruck, dann Hebelgesetze anwenden.
    (Bei 80 km/h sind das am Befestigungspunkt je nach Einspannlänge und Einspannmethode locker so um die 100 - 120 N ... )

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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