Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe | 46 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 822098 |
Datum | 31.07.2016 16:49 MSG-Nr: [ 822098 ] | 10329 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
Abrollbehälter
Geschrieben von Henning K.Wenn man das Wasser ordnungsgemäß mit Rückflussverhimderer entnimmt dürfte das doch kein Problem sein?!
Leider ist es nicht so einfach.
Geschrieben von Henning K.Trinkwasser ist es ja eh nicht mehr, sobald es mal einen Feuerwehrschlauch von innen gesehen hat...
Wasser im Löschsystem (in den Schläuchen oder den Pumpen) ist in der Flüssigkeitskategorie 4 (DIN EN 1717) eingestuft.
(Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen darstellt)
Zwischen Trinkwasser und Flüssigkeiten Kat. 4 sind noch einige Typen von Sicherungseinrichtungen zulässig. Für uns relevant werden wohl vor allem "Freier Auslauf" und "Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone".
Übergangsweise wurde für Feuerwehren noch die Möglichkeit "doppelter Rückflussverhinderer" geschaffen.
"Teichwasser" ist in der Flüssigkeitskategorie 5 eingestuft.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.
Zwischen Trinkwasser und Flüssigkeiten Kat. 5 ist als Sicherungseinrichtung nur noch "Freier Auslauf" Typ AA, AB oder AD möglich.
Damit bleiben uns als Feuerwehr nur noch Tanks mit freiem Auslauf oder eben Faltbehälterkonstruktionen.
MfG
Adrian
Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.
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