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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Laut Hersteller Einschränkung des Wettbewerbs - Forderungen im LV | 3 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8D., Schechingen / Baden-Württemberg | 822563 | ||
Datum | 17.08.2016 23:38 MSG-Nr: [ 822563 ] | 3864 x gelesen | ||
Guten Abend, dank der VgV und den damit verbunden Anforderungen an die Bereitstellung der Unterlagen bzw. zugehörigen Änderungen (z.B. ohne Registrierung zugänglich), erhält man zur Zeit immer mehr Einblicke in laufende Verfahren. Anbei bspw. ein Auszug (etwas modifiziert) aus einer Bieteranfrage zu Forderungen des Auftraggebers im LV: ... zu oben genanntem Leistungsverzeichnis stelle ich hiermit im Namen der Firma XXX folgende Bieteranfragen: - Los X, Position XX, hier geben Sie als Bodenbelag im Mannschaftsraum vor Material Alu-Warzenblech Diese Vorgabe erachte ich als Einschränkung des Wettbewerbes. - Los X, Position XX, Begehbares Aufbaudach, auch hier geben Sie vor Material Alu-Warzenblech Einschränkung des Wettbewerbes Über Sinn oder Unsinn der Anforderungen will ich gar nicht diskutieren (es gibt Gründe dafür und dagegen) und die Herstellung eines Boden bzw. des Aufbaudachs aus "Riffelblech" war Jahrzehnte Stand der Technik, somit müsste es doch auch jeder bauen können. Es interessiert mich jedoch, ob es Erfahrung gibt welche Punkte denn anscheinend noch alles zur "Einschränkung des Wettbewerbs" beitragen? (Niederschraubventil am Abgang oder an der Pumpe?, Abgang innerhalb oder außerhalb des Traversenkasten?,...) Warum überhaupt ein LV anfertigen, wenn sowieso anscheinend alles angeboten werden darf. | ||||
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