Geschrieben von Oliver B.Als Antwort auf die Frage würde ich sagen: NEIN, die Feuerwehr darf nicht auspumpen....
Ausgehend von dem ganzen vorherigen guten Beitrag hätte ich hier die Antwort erwartet: "Es kommt drauf an..." ;-)
Ein pauschales "Nein", und hinterher Rechtfertigungsgründe zu suchen um es doch zu tun, halte ich für falsch.
Geschrieben von Oliver B.Zum Thema "Erwartungshaltung" beim Beispiel Keller auspumpen ein paar Stichworte:
Grundsatz der Gleichbehandlung, Amtspflicht, Vorteilsgewährung, Wettbewerbsverzerrung. Und jetzt lassen wir die Einsatzleiter/Führungskräfte quer durch Deutschland mal diese Stichworte durchsubsumieren. Oder einfach nur mal erklären, was sie sich darunter vorstellen. Ich bin mir sicher, das geht schon beim Gleichbehandlungsgrundsatz schief, denn das einfach immer alle Fälle gleich zu behandeln sind wie die meisten es erwarten würden sagt der eigentlich gar nicht. Er gilt für gleiche Fälle, und zwei Keller unter Wasser, mit gleichem Wasserstand in der gleichen Straße, sind noch lange nicht gleich.
Geschrieben von Oliver B.Nicht vergessen: Wir sind sprechen auch bei den ehrenamtlichen - und die machen die meisten Feuer aus, die meisten Keller leer und befreien die meisten eingeklemmten - vom Verwaltungsakt. Da heißt es grundsätzlich Zuständigkeit prüfen. Letztlich haftet man auch dafür was man tut oder (unter)lässt. Bevor sich jetzt wieder zig Freiwillige mit einem Bein im Knast sehen: Nein, so wild ist das alles gar nicht. Die Brandschutzgesetze und Haftungsregelungen berücksichtigen schon den Sonderfall "Ehrenamt", und selbst dann wenn es mal weiter geht berücksichtigen die Gerichte es i.d.R. auch.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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