Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 822808 |
Datum | 29.08.2016 13:36 MSG-Nr: [ 822808 ] | 5332 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
mich freut das der Beitrag doch gelesen wird :-)
Wie ich geschrieben habe:
Geschrieben von ---Oliver B.--- Also immer Zuständigkeit prüfen
und
Geschrieben von ---Oliver B.--- Das Thema ist nicht einfach und hochemotional - Als Antwort auf die Frage würde ich sagen: NEIN, die Feuerwehr darf nicht auspumpen....
Ich würde aber schauen ob nicht irgendwelche Sachgüter etc. zu schützen sind um ein tätigwerden zu rechtfertigen (auch dem Nachbarn gegenüber).
Also Nein auf die Ursprüngliche Frage vom Thread.
Alle "haarstreubenden Möglichkeiten" habe ich im Konjungtiv bzw. könnte, kann etc. geschrieben.
Die Gerichte sind sich dem Spannungsfeld schon bewusst. Ich bin mir sicher das ein Feuerwehrmann, gerade im ehrenamt, schon vorsätzlich handeln muss bevor es zu einer Strafe kommt. Untermauert wird dies mit dem jünsten Feuerwehrurteil aus Ludwigshafen.
Wenn das alles so einfach wäre (ohne die Parameter wie Wasserstand etc.) gäbe es im Einsatzleitertaschenbuch nur eine halbe DIN A5 Seite zum Thema Recht - und das für alle Bereiche.
Früher war alles besser - in Bezug auf Recht, rechthaben hat sich die Welt gewandelt ... in Deutschland kann mittlerweile kein Großbauprojekt mehr durchgeführt werden weill irgendwie immer jemand etwas rechtlich auslegt.
Leider ist das typisch deutsch. Sonst wäre der Euro-Tunnel, Gotthard-Basistunnel noch nicht fertig.... siehe Berlin: Der Flughafen der am besten auf dem Landweg erreichbar ist.
Grüße
Olli
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| 27.08.2016 10:05 |
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., Würzburg | |