Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 822810 |
Datum | 29.08.2016 14:28 MSG-Nr: [ 822810 ] | 5304 x gelesen |
Bei Kellern seh ichs relativ entspannt, da man hier immer mit 'Verhinderung der Ausbreitung des Schadens' durch längere Einwirkzeit des Mediums argumentieren kann. Vor allem kann ein gewerblicher Anbieter nicht in der angemessenen Zeit tätig werden.
Bei Starkregen und Überflutungen sind unsere Fahrzeugführer (GF) aber angewiesen, mit Augenmaß vorzugehen. Wir sind nicht die Putzschwadron und nicht für den letzten Tropfen Nässe im Keller zuständig. Allerdings ist auch klar, dass man bei einem Geschädigten, der jenseits der 80zig ist eher bei den Möbeln oder dem vollgesaugten Teppich mit anpackt als bei einem jungen Paar Mitte 20zig.
Da uns die Thematik Abrechnung mit Unterschrift Formular zu umständlich war, werden Aufgaben wie Verkehrslenkung und Insekten über die Verwaltung beauftragt. Wir erfassen in der Einsatznachbearbeitung den tatsächlichen Aufwand an Personal, Fahrzeugen und Geräten. Was der Verwaltungsangestellte dann abrechnet, ist mir ehrlich gesagt egal.
Grüße,
Sascha
Kameradschaftliche Grüße
Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen
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| 27.08.2016 10:05 |
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., Würzburg | |