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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 822813 | ||
Datum | 29.08.2016 15:54 MSG-Nr: [ 822813 ] | 5292 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha J. Allerdings ist auch klar, dass man bei einem Geschädigten, der jenseits der 80zig ist eher bei den Möbeln oder dem vollgesaugten Teppich mit anpackt als bei einem jungen Paar Mitte 20zig. Ich finde das logisch.... Ich habe damals bei meinen Großeltern auch einen Keller mit Eimern leer gemacht. Der stand so 1m hoch mit Wasser. Die gesamte Familie war anwesend. Ich fürchte nur, das das Paar Mitte 20zig die Stadt auf Schadenersatz verklagt, weil ihr ja der alleinstehenden Nachbarin geholfen habt und Ihnen nicht. Von daher würde ich versuchen mich aus der Schußlinie zu bringen. Das geht halt nur, wenn Ihr alle den gleichen Wisch unterschreiben lasst und gleich behandelt. Vielleicht im Zusammenhang mit einem kleinen Ankreutzfeld Hilfsbedürftig, wohlwollend Prüfen ;-). Und warum nicht die Hilfeleistung Light Version Ich würde heute ja auch nur die Tauchpumpe rein werfen, den Strom per Kabel vom Nachbarn holen und Warten. Das kann im Prinzip jeder. 5 Kisten fertig gemacht, für kleines Geld zu leihen. | ||||
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