Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Leitungslänge Stromgenerator | 21 Beiträge |
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 823369 |
Datum | 18.09.2016 19:14 MSG-Nr: [ 823369 ] | 2635 x gelesen |
Feuerwehr
Geschrieben von Thorben G.Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern ist nach VDE 0100-410 ohnehin seit Jahren nur noch mit E-Fachkraft zulässig.
...und nun?
ja - nein / nein -ja ... ;-)
Da hast Du soweit recht...
es reicht zum Betrieb und zur Überwachung schon eine elektrotechnisch unterwiesene Personen.....
Und nach der FW - Grundausbildung solle, spätesten nach der Maschinistenausbildung muss jeder, für genau diesen Zweck, das sein... ;-)
Das ist genau der Grund warum uns die Unfallversicherer auch genau vorschreiben wie wir die Leitungsroller und Gerede am Stromerzeuger anschließen und verwenden....
Man muss die genaue Definition von Betreiber, Überwacher und Anwender beachten:
Der Maschinist wäre dann der Betreiber und Überwacher und sollte in seiner Ausbildung und der Einweisung auf den Stromerzeuger dann, für diesen Zweck, als elektrotechnisch unterwiesene Personen gelten.
Die Anwendung eines Gerätes bedarf keiner Fachkraft nur eine Einweisung für das jeweilige Gerät.
Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.
Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!
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