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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 16 verletzte FA nach Explosion bei Brand | 78 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 823639 | ||
Datum | 29.09.2016 13:17 MSG-Nr: [ 823639 ] | 6720 x gelesen | ||
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Geschrieben von Neumann T. Aber wenn man keine Forderungen stellen würde, dann würde der Anwalt des nächsten Brandstifters im Schadensersatzfall darauf verweisen... Wenn es ein guter Anwalt ist: wohl eher nicht ;-).....denn der wüsste, dass es (obwohl das viele Glauben gem. Art. 3 GG) kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht, kein Anspruch auf Fehlerwiederholung einer Behörde gibt. Und der pauschale Verzicht auf Kostenerstattung seitens der Verwaltung wäre (ohne Niederschlagungsbeschluss o.ä.) wohl rechtsfehlerhaft ;-) . Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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