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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Prozess gegen Pressefotograf - war: ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit? | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824357 | ||
Datum | 25.10.2016 17:21 MSG-Nr: [ 824357 ] | 2730 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Andreas R. Findest Du den/deinen Fehler? Er hat, ohne Einwilligung/Genehmigung da nichts zu suchen..... richtig aber der SWR schreibt: Der Mann soll im Juni auf einem privaten Grundstück gegen den Willen der Eigentümerin Bilder von einem Schwelbrand gemacht haben. Zwischen Fotos auf Privatgelände und Fotos vom höchstpersönlichen Lebensbereich gibt es juristisch schon ein Unterschied. Ich gehe davon aus das der Photograph die Dame nicht leicht bekleidet in ihrem Schlafzimmer photographiert hat. Das er während oder nach dem Brand durch die Brandwohnung spaziert ist kann ich mir auch nicht vorstellen. Eher das er vom Hof / Garten aus das Gebäude bzw. das Brandgeschehen photographiert hat. Dann kann man ihm - wie du schon richtig bemerkt hast - das Grundstück ohne Genehmigung betreten. Ich würde das also eher als Hausfriedensbruch einstufen. Der § 201a - "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" dürfte da nicht greifen. Und wenn dann gibt es da Ausnahmen für die Presse. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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