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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaProzess gegen Pressefotograf - war: ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit?6 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824357
Datum25.10.2016 17:21      MSG-Nr: [ 824357 ]2730 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Andreas R.Findest Du den/deinen Fehler? Er hat, ohne Einwilligung/Genehmigung da nichts zu suchen.....
richtig

aber der SWR schreibt: Der Mann soll im Juni auf einem privaten Grundstück gegen den Willen der Eigentümerin Bilder von einem Schwelbrand gemacht haben.

...

Der Mann soll gegen den sogenannten Paparazzi-Paragrafen verstoßen haben. Dadurch sei der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen durch Bildaufnahmen verletzt. Die Folge: Der Pressefotograf soll jetzt 2.700 Euro Strafe

Zwischen Fotos auf Privatgelände und Fotos vom höchstpersönlichen Lebensbereich gibt es juristisch schon ein Unterschied.

Ich gehe davon aus das der Photograph die Dame nicht leicht bekleidet in ihrem Schlafzimmer photographiert hat. Das er während oder nach dem Brand durch die Brandwohnung spaziert ist kann ich mir auch nicht vorstellen.

Eher das er vom Hof / Garten aus das Gebäude bzw. das Brandgeschehen photographiert hat. Dann kann man ihm - wie du schon richtig bemerkt hast - das Grundstück ohne Genehmigung betreten.

Ich würde das also eher als Hausfriedensbruch einstufen.

Der § 201a - "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" dürfte da nicht greifen. Und wenn dann gibt es da Ausnahmen für die Presse.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 30.06.2015 19:06 Jürg7en 7M., Weinstadt ohne Worte - oder: Eingriff in die Pressefreiheit?
 25.10.2016 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 25.10.2016 15:23 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
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 25.10.2016 17:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.10.2016 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.10.2016 17:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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