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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPflicht zur Überhose?11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824358
Datum25.10.2016 17:26      MSG-Nr: [ 824358 ]3061 x gelesen
Infos:
  • 26.10.16 FW-Forum: Wer braucht hier noch Überhosen?
  • 26.10.16 FW-Forum: Überhosen sinnvoll oder nicht?
  • 26.10.16 FW-Forum: Überhosen immer an?
  • 26.10.16 FW-Forum: Gemeinderat lehnt Überhosen ab
  • 26.10.16 FW-Forum: Anschaffung von Überhosen
  • 26.10.16 FW-Forum: Überhosen für Innenangriff

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Ich würde mir
    1. die Gefährdungsbeurteilung zeigen lassen. Die Unterweisung nach § 15 UV-V C53 bzw. § 4 Abs. 2 GUV-V A1 würde sich da anbieten.
    2. zeigen lassen, wo eigentlich steht, dass Wohnungsbrände im Innenangriff durch Atemschutzgeräteträger zu bekämpfen sind, und wo, wer diese Atemschutzgeräteträger denn sein sollen. Ich wäre es ohne Überbekleidung nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     25.10.2016 16:05 gesperrt
     25.10.2016 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.10.2016 16:22 gesperrt
     25.10.2016 17:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.10.2016 22:08 Raim7und7 A.7, Weiterstadt
     25.10.2016 22:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.10.2016 09:02 Domi7nic7 W.7, Nohra
     26.10.2016 09:42 Jann7ick7 S.7, Bremen
     26.10.2016 10:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.10.2016 01:44 Stef7an 7L., Meerane
     26.10.2016 05:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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