Ich würde mir
1. die Gefährdungsbeurteilung zeigen lassen. Die Unterweisung nach § 15 UV-V C53 bzw. § 4 Abs. 2 GUV-V A1 würde sich da anbieten.
2. zeigen lassen, wo eigentlich steht, dass Wohnungsbrände im Innenangriff durch Atemschutzgeräteträger zu bekämpfen sind, und wo, wer diese Atemschutzgeräteträger denn sein sollen. Ich wäre es ohne Überbekleidung nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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