Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf LBKG RLP 2015 | 30 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 824419 |
Datum | 28.10.2016 08:47 MSG-Nr: [ 824419 ] | 4182 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Geschrieben von Michael M.Hätte man sauber gearbeitet, dann wäre es nie soweit gekommen und ich sträube mich jemanden zu Loben oder Respekt zu zollen, der nur den eigenen Fehler ausbügelt, sonst belohnt man wenn man Fehler macht.
So zumindest sehe ich den Vorgang. Dazu passt: Zwischenzeitlich hat das Innenmysterium den Kommunen empfohlen, die Kostenersatzforderungen nach dem neuen Tatbestand des § 36 Abs. 1 Nr. 9 LBKG (Kostenersatz vom RD, wenn dieser die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordert) erstmal auszusetzen. Da stapeln sich jetzt mancherorts die Widersprüche, weil die Refinanzierung durch die Träger des RD derzeit noch Probleme bereitet, die Kosten zunächst also bei den HiOrgs hängen bleiben, was aber nicht Sinn der Gesetzesänderung war. Eine Baustelle, die so vorher niemals von niemandem überhaupt keinesfalls jemals absehbar gewesen oder angesprochen worden wäre...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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