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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVertrauensperson6 Beiträge
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall825357
Datum30.11.2016 23:56      MSG-Nr: [ 825357 ]7269 x gelesen

Hallo,

nach §11(5) BHKG (NRW) *) ist die Wahl einer Vertrauensperson notwendig. Dies soll bei uns in diesem Jahr noch erfolgen.

Wie haben andere diese Funktion in der Praxis umgesetzt? Wie sind die Erfahrungen damit?

So richtig weiß niemand wie diese Funktion in der Praxis funktioniert.

Für Hinweise bin ich sehr dankbar.


*) Auszug aus dem $11 BHKG (NRW):

(5) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wählen in jeder Einheit eine Vertrauensperson. Vertrauenspersonen sollen die Einheitsleiterin oder den Einheitsleiter bei der Wahrnehmung der Führungsaufgaben unterstützen, indem sie den Zusammenhalt fördern, zur Integration des Einzelnen in die Einheit beitragen, Konflikten vorbeugen und an der Bewältigung bestehender Konflikte mitwirken. Vertrauenspersonen haben ein jederzeitiges unmittelbares Vortragsrecht bei der Einheitsleiterin oder dem Einheitsleiter und im Ausnahmefall bei der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, tritt die Sprecherin oder der Sprecher nach Absatz 4 Satz 2 bis 4 an die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr. Die Amtszeit einer Vertrauensperson beträgt sechs Jahre. Ein vorzeitiger Rücktritt vom Amt ist möglich.

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 30.11.2016 23:56 = an7ony7m =7 a7., 3
 01.12.2016 00:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.12.2016 21:50 Volk7er 7C., Trier
 03.12.2016 18:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.12.2016 20:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.12.2016 20:12 Alex7and7er 7R., Hilpoltstein

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