Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | LVO-FF NRW | 3 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 825359 |
Datum | 01.12.2016 07:42 MSG-Nr: [ 825359 ] | 4509 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo lieber Kameraden,
kennt jemand von euch den Sachstand zur Überarbeitung der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF)?
Ich hab nur gehört, dass es wohl Entwürfe gibt aber im Internet kann man dazu nichts finden.
VG
Sebastian
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