DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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-> " Anforderungen an Schlauchbrücken "
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schlauchbrücken der Feuerwehr, die der DIN 14820-1 entsprechen und fehlerfrei nach den Angaben des Herstellers verlegt worden sind, keine Haftung des Trägers der Feuerwehr nach sich ziehen, wenn beim Überfahren ein Fahrzeug beschädigt wird. Es sei völlig ausreichend, wenn die Schlauchbrücke für die Verkehrsteilnehmer erkennbar seien.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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