Hallo Holger!
30 Tage Grundurlaub gelten bei einer reinen 5 Tage Woche von Montag bis Freitag, also entsprechend 6 Wochen inkl. Wochenenden.
Umgerechnet auf eine 7 Tage Woche bei 48 Stunden pro Woche Höchstarbeitszeit unabhängig vom Schichtsystem ergibt das somit 42 zu verplanende Urlaubstage pro Kalenderjahr von Montag bis Sonntag, also ebenfalls 6 Wochen. Werksfeiertage sind dabei ebenfalls als Urlaubstage zu planen, da es für diese im 24-Stunden-Schichtdienst einen pauschalen Freizeitausgleich von 4 Dienstschichten im Kalenderjahr (4x 24h=96h) gibt/geben sollte.
Eine Umrechnung in Dienstschichten wäre mit der Anwendung von 42 Urlaubstagen pro Kalenderjahr überflüssig.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen Dienst in einem 24h-Schichtdienstmodell leistest, also Dein Schichtplan in 3 Wochen 7 Diensttage ausweist, von denen Du einen frei erhalten musst, damit Du keine Mehrarbeit erbringst.
Rechnerisch sind somit 6 Dienstschichten in 3 Wochen mit Urlaub zu planen, das ganze 12x ergibt 6 Wochen Urlaub.
Im Schichtplan ist es nicht so einfach, denn hier müssen anhand der Schichtfolge ja 7 Dienstschichten Urlaub in 3 Wochen eingetragen werden, also wären es dann 14 Dienstschichten für 6 Wochen Urlaub.
Hier ist die Frage, wie berücksichtigt Eure elektronische Arbeitszeiterfassung die Dienst-/Urlaubszeit?
Meistens bekommt man das nur mit Ausprobieren raus, ob die Arbeitszeit-/Urlaubsberechnung im System korrekt hinterlegt ist/sind.
Plane einmal mit 6 DS Urlaub und einer Freischicht 3 Wochen Urlaub und schaue auf Dein Arbeitszeitsaldo und anschließend mit 7 DS Urlaub und kontrolliere!
Wie schon geschrieben, ich finde die Lösung mit 42 planbaren Urlaubstagen am Einfachsten. Dazu 4 DS pauschalen Freizeitausgleich für Werksfeiertage und Wochenenden.
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