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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verfügbarkeit Bw-Technik, v.a. von den Hubschraubern... | 136 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 828172 | ||
Datum | 07.03.2017 16:26 MSG-Nr: [ 828172 ] | 15123 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Zwischenzeitlich besteht ja ein Interesse an den Einsatzgrundsätzen etc. des BW-SanDienstes, siehe z.B.: Auf FB stellte das Land NRW heute eine schöne Zusammenfassung warum der Bund das darf; land.nrw Hallo! Eine gute Frage: Das Grundgesetz erlaubt auch Bundeswehreinsätze im Inland. So sieht z.B. Artikel 35, Absatz 1, die gegenseitige Amtshilfe aller Behörden des Bundes und der Länder vor. Heißt: Wenn die Bundeswehr - als Behörde des Bundes - im Ernstfall um Hilfe gebeten wird, ist sie zur Stelle, z.B. mit Logistik, Sanitätern oder Personal. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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