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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotfallbehandlung in der Notaufnahme2 Beiträge
AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW828979
Datum04.04.2017 11:31      MSG-Nr: [ 828979 ]2624 x gelesen

Mitteldeutsche Zeitung via Presseportal
Die neue bundesweite Regelung, nach der die Ärzte innerhalb von zwei Minuten entscheiden müssen, ob eine Notfallbehandlung gerechtfertigt ist oder nicht, stößt auf Kritik von Medizinern. "Patienten werden sich daran gewöhnen müssen, gegebenenfalls auch zum Haus- oder niedergelassenen Facharzt beziehungsweise an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen zu werden", sagt Thomas Klöss, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Halle, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagausgabe).
Auf der einen Seite eine gute Möglichkeit, die Patienten zu "erziehen", nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit in die Notaufnahme zu kommen, aber... gilt diese Möglichkeit auch bei eintreffenden Krankentransporten ohne begleitenden bzw. einweisenden Notarzt? Werden die Kosten für den nicht gerechtfertigten Krankentransport dann ebenfalls nicht übernommen?
Das wäre im Falle der berühmten Schüler/innen mit Prüfungsangst, die Oberbauchbeschwerden äußern, kritisch - denn NS, RA oder RS, die in einem solchen Fall den Transport ablehnen würden, stünden rechtlich äußerst schlecht da, wenn es doch eine Appendizitis oder dgl. ist... Also werden sie einen NA nachfordern, nur um rechtlich sicher einen Transport ablehnen zu können - nicht ungedingt sinnvoll... :-(

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 04.04.2017 11:31 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 04.04.2017 13:53 Dirk7 B.7, Düsseldorf

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