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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 829785 | ||
Datum | 03.05.2017 08:53 MSG-Nr: [ 829785 ] | 6418 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf W. Die taktische Entscheidung welche Dringlichkeit hier geboten ist, kann nur die Führungskraft festlegen. Das genaueste Lagebild hat zu dem Zeitpunkt immer noch der Disponent der Leitstelle. Entsprechend eines Stichwortes und der da hinterlegten Alarmordnung alarmiert er. Wenn Ast auf Straße gemeldet wird, gehe ich auch erst einmal von dem Meldebild aus. Da brauche ich als Gruppenführer nichts entscheiden. Die AAO ist ja nicht nur eine Handlungsanweisung für die Leitstelle, sondern auch für die eigenen Kräfte. Wenn dies und jenes Ereignis eintritt, ist jene Gruppe zu alarmieren (Leitstellenebene) und jene Fahrzeuge bzw. Feuerwehr (Wehrebene) rücken aus. Und da ist es doch ein leichtes, zum Beispiel bei einem vollgelaufenen Keller festzulegen, dass keine Wegerechte in Anspruch genommen werden. Und wenn sich unter dem herabgestürzten Ast doch eine Person befinden sollte, wird der Disponent ein anderes Stichwort zur Alarmierung wählen. Ich muss doch bei Feuerwehrs zusehen, dass ich von Einzelfallentscheidungen zu möglichst globalen Handlungsempfehlungen komme. Das vermindert Fehler. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de
Geändert von Christian B. [03.05.17 08:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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