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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 830015 | ||
Datum | 11.05.2017 18:00 MSG-Nr: [ 830015 ] | 6337 x gelesen | ||
Hallo, ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde. Beruflich auch alle 3 Jahre, freiwillig weiter jedes Jahr. Hat sonst jemand davon gehört? Hier in der Suche und bei Google habe ich nichts gefunden. Wer kann helfen? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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